Aus der Zeit vor der Gründung 1887

Gesetzliche Grundlagen und Dienst zur Feuerbekämpfung

Die erste organisierte Maßnahme für die Gemeinde Langenstein geschah am 23. Juni 1710. An jenem Tag befahl der damalige Besitzer von Langenstein, der Herr von der Planitz, dass jeweils 2 Wasserträger an den beiden Wassersammelstellen im Ort (Gutshof und Krug) zur Verfügung zu stehen haben. Darüber hinaus ordnete dieser Befehl an, dass zur Wasserführung eine Rohrleitung zum Krug verlegt werden soll und die Hausbesitzer entsprechende Abgaben und Hilfestellungen zu leisten haben. Gutshof in Langenstein

 

Am 22. 01. 1722 wurde die erste Feuerordnung im Fürstentum Halberstadt erlassen, die beschrieb, welche Pflichten die Bürger zu erfüllen hatten. Für Langenstein betraf das Vorspanndienste.

Ein Jahr später wurde in Preußen generell eine Festlegung zum Brandschutz getroffen. Auf Grundlage dieser königlichen Verordnung verfügte der Herr von der Planitz am 07. Juli 1723, dass in Langenstein 4 Feuerherren (heute: Brandmeister, Löschmeister und Wehrleiter) und 1 Nachtwächter ihren Dienst aufzunehmen haben. Diese Verfügung beinhaltet insgesamt 21 Festlegungen.

Bei den Feuerherren handelte es sich

  • in der Dorfstraße um Michel Krünen und Christian Hagen
  • in der Neustadt um Henning Siefert und Hans Borke

Aufgaben der Feuerherren

  • Monatliche (im Winter zweiwöchentliche) Inspektion aller Häuser und Kontrolle des Brandschutzes. Hierbei werden mögliche Gefahrenquellen untersucht und die Bürger aufgefordert, diese zu beseitigen oder entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Wer diese Vorgaben nicht erfüllte, wurde bestraft.
  • Beschaffung, Unterbringung und Pflege der Feuerhaken, Leitern, Ledereimer und der Leuchten
  • monatliche Überprüfung der Feuerspritze
  • Löscheinsatz im Ernstfall
  • tägliche Übergabe aller Schlüssel an den Nachtwächter
  • bei Pflichtversäumnissen werden die Feuerherren bestraft
  • Verursacht die Nichtbefolgung der Dienstpflichten einen Brand, haben die verantwortlichen Feuerherren den entstandenen Schaden aus eigenen Mitteln zu bezahlen

Aufgaben des Nachtwächters

  • tägliche Rundgänge im Ort von 22 Uhr (im Winter 21 Uhr) bis 5 Uhr
  • Beschaffung und Tragen eines Spießes
  • tägliche Entgegennahme aller Schlüssel und Abgabe dieser an die Feuerherren am nächsten Morgen

Aufgaben der Hauseigentümer

  • in jeder Straße muss ein Mann den Ordnungsdienst übernehmen und den Nachtwächter unterstützen
  • die Anordnungen der Feuerherren waren zu befolgen
  • jeder Eigentümer hat Ledereimer anzuschaffen
  • für den Unterhalt der Feuerinstrumente sind Abgaben zu zahlen

Weitere Festlegungen

  • bei Gefahr sind die Wege mit Schlagbäumen zu versehen
  • Sicherheit vor zweifelhaften Personen soll geschaffen werden
  • alle Feuerinstrumente müssen instandgehalten werden und jederzeit zur Verfügung stehen
  • die Kosten für die Geräte werden zur Hälfte vom Amt und zur Hälfte von den Eigentümern getragen

Am 27. Mai 1724 wurde eine weitere Feuerordnung erlassen. Diese Verordnung verlangte eine bessere Technik und eine höhere Bereitschaft der Bürger.

Verordnung von 1724

Die Verordnung enthielt ein Verzeichnis der Löschinstrumente und bestimmte ferner, dass

  • jeder Hausbesitzer weitere Eimer zu besorgen hatte und
  • jeder Bürger an der Brandbekämpfung aktiv teilzunehmen hatte, da außer der Spritze noch Eimerketten im Einsatz waren
  • jeder Bauer war zum Vorspanndienst verpflichtet

Entwicklung der Feuerwehrtechnik

Material

Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1724 gibt über folgendes vorhandene Material Auskunft

  • 1 große Feuerspritze mit einem doppelten Zug
  • 3 Leitern
  • 7 Feuerhaken und
  • 40 Ledereimer

Im Jahr 1859 kaufte der Gutsbezirk (Besitz des Gutsbesitzers) eine neue Handdruckspritze mit 30 Meter Schlauch. Diese Spritze wurde 1908 dem Gut in Böhnshausen übergeben.

Unterbringung der Löschgeräte

1710 gab es 2 Wassersammelstellen in Langenstein. Hier wurden auch die ersten Geräte und einige Ledereimer untergebracht. Jeder Hausbesitzer musste ebenfalls einen Ledereimer besitzen. Diesen bewahrte er bei sich zu Hause auf und musste ihn im Brandfall mitbringen.

Da der Gutshof über einen großen Stall- und Scheunenkomplex verfügte, wurden hier bis 1905 die Spritzen, Leitern und das übrige Material untergebracht.

Wassertransport

Für den Transport des Wassers von den beiden Wassersammelstellen bis zum Brandort benutzte man Wasserkaupen (Wasserfässer), da es noch kein Wasserleitungssystem durch den Ort gab.

Bei diesen Wasserstellen handelte es sich um

  • den Gutshof (Hinter dem Amt, heute Dorfstraße 5) und um
  • den Krug (jetzt Quedlinburger Straße 34)

Der Brunnen auf dem Gutshof besaß 1710 bereits Rohre zur Zuführung des Wassers. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um Schläuche nach der Konstruktion von 1690. Es gab drei offene Löschwasserstellen (Ölmühlenteich, Schlossteich und Goldbach) im Ort.

Die Brände in Langenstein

In den vergangenen Jahrhunderten stellten Brände eine viel größere Gefahr in den Wohngebieten dar als heute.

Der Ausbruch eines Feuers und dessen zerstörerische Wirkung wurden begünstigt durch

  • die schlechtere Bauweise der Gebäude (keine Trennung durch Brandmauern, Verwendung von Holz als Baumaterial)
  • die Beheizung der Häuser mit Brennholz
  • den ständigen Umgang mit offenem Feuer
  • den noch niedrigen Entwicklungsstand der Löschausrüstung und der noch ungenügenden Ausbildung der Feuerwehr

Im Juni 1500 brach im Ort ein verheerender Großbrand aus

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde auch Langenstein ein Opfer von Plünderungen und Brandschatzungen.
Im Jahre 1644 zogen schwedische Truppen raubend durch das Vorharzgebiet. Auf der Burg Langenstein begann man schon, Ostern zu feiern. Das betraf auch die dortige Garnison. Genau wie der Rest der Truppe achteten der Burgwart und der Turmwächter nicht mehr auf die Rauch- und Feuerzeichen in der Umgebung, sondern tranken Alkohol und missachteten ihre dienstlichen Pflichten.
In der Nacht zu Ostern erreichten die schwedischen Landsknechte den Ort. Sie stiegen den Berg hinauf und fanden das Tor geöffnet vor. Daraufhin wurde die Burg kampflos eingenommen und geplündert. Auch das Dorf wurde niedergebrannt und alle Häuser zerstört. Die Einwohner flohen, da sie keine Möglichkeiten hatten, Widerstand zu leisten oder die Brände zu löschen. Als sie zurückkehrten, zogen sie zunächst in die Höhlen des Berges ein.

Am 20. November 1707 vernichtete ein Feuer 14 Häuser und 15 Scheunen

Während des Pfingstfestes im Jahr 1754 zerstörte ein Brand alle Gehöfte in der Dorfstraße

Eine Woche vor Pfingsten hatte der Bauer Hartmann, Besitzer des großen Hofes in der heutigen Dorfstraße 6 im Wirtshaus beim Bier gewettet, dass seine Magd zum Fest auf einem betrunkenen Ochsen durch den Ort reiten wird.
Zu Pfingsten erhielt der Ochse Bier statt Wasser und weil seine Magd sich weigerte, band er sie auf dem betrunkenen Tier fest und trieb den Ochsen mit ihr durch die Straßen unter dem Gelächter der Anwesenden.
Aus Zorn zündete sie die Scheune ihres Dienstherrn an. Das daraus resultierende Feuer vernichtete alle Gehöfte in der Dorfstraße.
Für diese Tat wurde die Magd auf der Galgenhöhe auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Am 31. Januar 1781 fielen in derselben Dorfstraße 17 Gehöfte einem Brand zum Opfer

Die Löschmannschaften des Ortes und die des Gutes sowie Helfer aus anderen Orten, insgesamt 80 Mann, bekämpften das Feuer. Auch in diesem Fall war Brandstiftung die Ursache für die Katastrophe.
Eine Dienstmagd wollte nicht bei einem Bauern dienen und entfloh mehrmals. Dieser ließ sie durch den Gerichtsvoigt zurückbringen.
Aus Wut darüber hat das Mädchen dann den Futterboden angezündet und die Kühe losgebunden.
Aufgrund des ungünstigen Wetters brannte die ganze Straße nieder, wobei zahlreiche Schafe umkamen.
Die Dienstmagd saß 1 Jahr in Haft und wurde am 31. Januar 1782 enthauptet und danach verbrannt.

Im Jahr 1807 zerstörte ein Feuer 2 Häuser. Hierüber informiert die Kirchenchronik